Der Rat der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf hat in seiner Sitzung am 08.02.2018 die Umsetzung ihres ersten Brandschutzbedarfsplanes - Stand: August 2017 - beschlossen (vgl. DS SG 2018/002 https://sitzungsdienst.bevensen-ebstorf.de/public/vo020?VOLFDNR=1000585&refresh=false ).
Das Gutachten basiert auf den damals vorhandenen Risiken und einem geplanten Entwicklungszeitraum von 10 Jahren. Die Folgerungen aus dem Gutachten, hinsichtlich der erforderlichen personellen und sächlichen Ausstattung und deren zeitliche Umsetzung, wurden auf die zu erwartenden Risiken bis 2023 aufgestellt. Eine Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans ist somit ab 2023 erforderlich.
Der Rat der Samtgemeinde hat der Fortschreibung des BSBP bzw. Feuerwehrbedarfsplanes mit Beschluss der DS SG/2021/053 zugestimmt. Zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans wird eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern der KWL, den externen Sachverständigen, dem Gemeindebrandmeister und dessen Vertretern, jeweils einem Vertreter aus den Fraktionen/Gruppen sowie der Leiterin der Stabsstelle Brandschutz & Großschadensereignisse eingerichtet. Über den jeweils aktuellen Bearbeitungsstand wird im Ausschuss für das Feuerwehrwesen und/oder Samtgemeindeausschuss berichtet.Der Entwurf der ersten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans wird dem Samtgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
KickOff: 29.10.2021
Erstes Treffen der Projektgruppe: 30.03.2022
Vorstellung Entwurf Arbeitsgruppe Feuerwehrbedarfsplan: 01.03.2023
Vorstellung Feuerwehrbedarfsplan SGA: 09.03.2023
Gremienberatung: FFW-FA am 21.02.2024, Beratungsbedarf: Verweisung zurück in die Fraktionen; Fragenkatalog
Gremienberatung: FFW-FA am 11.11.2024, weiterer Beratungsbedarf
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